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AGB + Impressum


 
Ausstattungen:
 

 
Technische Ausstattung bestehend aus :
 
Mein OMO (auch für den mobilen Einsatz geeignet) "One-Man-Office" verfügt über eine moderne und effektive Ausstattung.
 
 
 
 
Für PC-Anwendung
 
 
° Notebook IBM Thinkpad T60 (Intel Centrino Duo T2400, 1,83 GHz, 4GB RAM, ATI-Grafikkarte mit 512MB RAM) mit internen DVD/CD R/RW Laufwerk,
  mit Betriebssystem-Lizenz Win. XP Prof. / Win. 7 Prof. (je 32 Bit)
sowie
° Notebook IBM Thinkpad T420 (Intel Core I5-2450M CPU, 2,50 GHz, 8GB RAM, NVIDIA-Grafikkarte 1GB RAM) mit internen  DVD/CD R/RW Laufwerk,
  mit Betriebssystem-Lizenz Win. 7 Prof. (64 Bit)
 
° Softwarelizenz für Autodesk AutoCAD LT 2011
° Softwarelizenz für Autodesk AutoCAD LT 2010 (zusätzliche Lizenz)
° Softwarelizenz für Autodesk AutoCAD R12, R13, R14, R2000 und R2005,
° Softwarelizenz für Autodesk Relis 2009 bis 2015 (Subscribtionsvertrag)
° Softwarelizenzen für Autodesk Building Design Suite (Premium) Rel. 2009 bis 2015; u.a. AutoCAD Architecture & REVIT Architecture  (Subscribtionsvertrag); jedes Jahr mit aktueller Version
° Softwarelizenz fuer Autodesk CAD Overlay 2000 (Scannprogramm für Papiervorlagen)
° Grafiktablett für CAD von Genius NewSketch 1212 HR III für AutoCAD R14 & AutoCAD 2000
° Diverse Zusatzprogramme für die Bild- und Grafikbearbeitung
 
° Softwarelizenz für Open Office (kompatibel zu Microsoft-Office- Anwendungen)
° Softwarelizenz für SUN StarOffice 7 (kompatibel zu Microsoft-Office-Anwendungen)
° Softwarelizenz fuer Lotus SmartSuite 9.8 (kompatibel zu Microsoft-Office-Anwendungen)
° Softwarelizenz für Microsoft Office 2002 & 2010
° Softwarelizenz PDF-XCHANGE Pro für die PDF-Erstellung
° Softwarelizenz Lotus Notes 6.5 als E-mail- und Datenbank-Programm
 
° DIN A4 Scanner Canon CanoScan 3200F mit Dia-Aufsatz für die Dokumentation (Treiber nur für Win XP geeignet)
° DIN A4 Scanner Canon P150 mit Dublex-Funktion für die Dokumentation
° Tinten-Farbdrucker EPSON Stylus Color BX610FW (DIN A4 Drucker)
 
 
 
 
Für MAC-Anwendung
 
° Habe ich aus dem Bestand genommen - wird nicht mehr angeboten.
 
 
 
 
Weiteres Technisches Zubehör
 
° Des Weiteren verfüge ich über eine Digitalkamera (über 5 Mio MegaPixel) zur Bestandsaufnahme und
  eine USB-PC-Webcam für Videokonferenz-Einsätze am Notebook im kleinen Kreis (15 Bilder/sec
  mit 640 x 480).
 
° Laser-Messtechnik von LEICA
 
° Konventionelle ausziehbare Messlatte (5m) mit Libelle
 
 

 
Preisübersichten und Erläuterungen
 

 
AUFMASS UND GRUNDRISSERSTELLUNG
 
Für Aufmass- und Grundrisserstellungen berechne ich einen qm- bzw. cbm-Betrag, auf Grundlage der Brutto-Geschossfläche, bzw des Brutto-cbm-Umbauten-Raumes, und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes.
Diese beziehe ich aus dem Buch “Baukosten 2014/15“ des Wingen-Verlages Essen sowie auf die Anhaltswerte der Architektenkammer Berlin aus dem Jahr 2009.
Je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad werden dort folgende Kalkulationen empfohlen :
 
 
AGB
 
Es gelten die unter AGB + Impressum genannten Angaben.
 
 

Massl. Bestandsaufnahme # Einfach / Gering # Preis je m² (BGF)
Massliche Bestandsaufnahme Faktor : Einfach / Gering
2,45 € / m² (BGF)
Massliche Bestandsaufnahme # Normal / Mittel # Preis je m² (BGF)
Massliche Bestandsaufnahme Faktor : Normal / Mittel
2,65 € / m² (BGF)
Massl. Bestandsaufnahme # Gehoben / Hoch # Preis je m² (BGF)
Massliche Bestandsaufnahme Faktor : Gehoben / Hoch
3,50 € / m² (BGF)
Erstellung Bestandspläne # Einfach / Gering # Preis je m² (BGF)
Erstellung Bestandspläne Faktor : Einfach / Gering
3,40 € / m² (BGF)
Erstellung Bestandspläne # Normal / Mittel # Preis je m² (BGF)
Erstellung Bestandspläne Faktor : Normal / Mittel
3,75 € / m² (BGF)
Erstellung Bestandspläne # Gehoben / Hoch # Preis je m² (BGF)
Massliche Bestandsaufnahme Faktor : Gehoben / Hoch
4,25 € / m² (BGF)

 
LEISTUNGEN NACH STUNDENLOHN
 
Bei anderen Dienstleistungen gelten in erster Linie die Stundensätze gemäß meiner Unternehmerlohn-Kalkulation :
 
Stundensatz :                35,00 €* netto / pro Stunde
 
Dieser Stundensatz kann, je nach Art der Tätigkeit(en), bis minimum 30,00 €* fallen. Diese 30,00 €*-Grenze kann aber nur in Ausnahmefällen, und nur für kurze Zeit (Mini-Aufträge von geringer Arbeitsdauer), angesetzt werden.
 
Ein 20,00 €* netto / Std. -Betrag wird für den Zeitraum, der für die benötigte An- und Abfahrt (gilt als Arbeitszeit) gebraucht wird, berechnet. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Tackt / 5,- €* netto pro 15 Minuten.
 
*Die hier angesetzten Stundensätze beziehen sich ausdrücklich nur auf eine nebenberufliche Tätigkeit! Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern werde ich die Stundensätze neu kalkulieren und hier ändern.
 
 

 
NEBEN- UND REISEKOSTEN
 
An- und Abfahrten mit dem Pkw werden nach den km-Sätzen des Finanzamtes für Dienstreisen (0,30 €/km) kalkuliert.
Bei An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bahn bzw. Flugzeug) werden die verauslagten Kosten, inkl. ggf. erforderlicher Leihwagen oder dem ÖPNV, nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet.
 
Für Tätigkeiten,(außer der Freien und Hansestadt Hamburg) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, werden je nach Bedarf, die aktuellen Verpflegungspauschbeträge der Finanzbehörden zum Ansatz gebracht. Das Selbe gilt bei Einsätzen im EU-Gebiet bzw. außereuropäischen Ausland.
Die Kosten für Übernachtungen (Hotel bzw. Unterkunft) werden nach den reellen Kosten abgerechnet.
 
Alle Nebenkosten und Anschaffungen auf Wunsch des Auftraggebers werden umgehend abgerechnet und in Rechnung (Teilrechnungen am/in Leistungstag / -woche) gestellt.
 
 

 
RECHNUNGSSTELLUNG UND UST. (MWST.)-AUSWEISUNG
 
Für das Erbringen von Teilleistungen (z.B. Aufmass und Planerstellung, oder bei größeren Projekten mit der Übergabe von Geschoss- und Bauteilunterlagen) werden Teilrechnungen erstellt.
Bei langfristigen Projekten, mit fester Stundenvorgabe, können auch Pauschalpreise vereinbart werden. Dann wird ein Abschlagszahlungsplan vereinbart.
 
Als Zahlungsziel werden max. 14 Tage eingeräumt (d.h. Geldeingang des vollen Rechnungsbetrages auf dem genannten Geschäftskonto). Im Prinzip gilt „Zahlung sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzüge“, es sei denn das Sicherheitseinbehalte vertraglich vereinbart sind.
Bei Bezahlung mit Bank-Verrechnungsschecks (keine Euro-Schecks !) gilt: "Die Leistung gilt erst mit dem Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto als bezahlt" . Schecks werden prinzipiel erst ab einen Rechnungswert ab 500,- EUR angenommen (wegen der Gebühren). Barzahlungen können ggf. bis zu einer Höhe von max. 500,- EUR angenommen werden.
 
Auf allen Rechnungen wird die für die Bundesrepublik Deutschland geltende gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Dienstleistungen (z.Z. 19% - Stand 2015-02) ausgewiesen.
 
 

 
ZEIT-, WERK- UND PROJEKTVERTRÄGE ALS SELBSTSTÄNDIGER FÜR ANDERE UNTERNEHMEN
 
Aus wirtschaftlichen und marktstrategischen Gründen bin ich auch grundsätzlich bereit, für einen vereinbarten Zeitabschnitt, meine Dienstleistungen als Selbstständiger mit Zeit- und Werk-  (Projektvertrag) für Planungs-, Architekturbüros und Bauunternehmen (einschl. GU und GÜ) anzubieten.
 
Ebenso sind Tätigkeiten als Angestellter (Teilzeit) bzw. auf 450,- EUR-Basis (15,-EUR/h - d.h. max. 30 Std. im Monat) möglich.
 
Mein technisches Material kann ich dann (je nach Bedarf) als eigenes Arbeitsmittel für den Zeitraum des Projekteinsatzes, mit in das Unternehmen einbringen.

 
WEITERE ERLÄUTERUNGEN
 
Diese Daten werden als Grundlage für meine Angebote dienen.
 
Die Fototechnische Dokumentation mit der Digitalkamera wird nach Stundensatz abgerechnet. Das Bildmaterial wird ausschließlich in digitaler Form auf Datenträger (CD-ROM) dem Auftraggeber übergeben. Eine Entwicklung als Papierabzug ist Sache des Auftraggebers.
 
 
Nur zur weiteren Information :
 
Beim verformungsgerechten Aufmass muss ein Preis von 5 bis 50,- € pro m² BGF in Ansatz gebracht werden (Info nur als allgemeine Kalkulationshilfe). Diese Leistungen kann ich jedoch wegen der fehlenden technischen Messtechnik nicht realisieren. Des weiteren wird bei diesem Verfahren ein höherer Personalbedarf benötigt.